Befristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland

Die Aufenthaltserlaubnis ist die häufigste Aufenthaltserlaubnis für Expats, die in Deutschland leben und arbeiten wollen. Es gibt viele verschiedene Arten von Genehmigungen; Diese Seite konzentriert sich auf die acht häufigsten und ihre Anforderungen.

Welche Sie beantragen können, richtet sich nach dem Zweck Ihres Aufenthaltes in Deutschland und muss mit den Angaben übereinstimmen, die Sie im Visumantrag (falls vorhanden) gemacht haben. Wenn Sie sich nicht sicher sind, was Ihre Situation am besten beschreibt, fragen Sie bei Ihrem Bürgeramt nach.

  1. Erlaubnis zum Studium in Deutschland
    Diese Art von Aufenthaltserlaubnis, die in der Regel zwei Jahre gültig ist, wird erteilt, wenn Sie zum Studium nach Deutschland kommen. Es erlaubt Ihnen, bis zu 120 Tage (oder 240 halbe Tage pro Jahr) zu arbeiten.

Eine Verlängerung des Aufenthalts ist in der Regel bis zum Abschluss des Studiums möglich. Nach Abschluss Ihres Studiums haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihr Studium um weitere 18 Monate zu verlängern und gleichzeitig eine qualifikationsbezogene Beschäftigung zu suchen.

Für die Bewerbung müssen Sie entweder eine Zulassung an einer staatlich anerkannten Hochschule, einen Vollzeit-Sprachkurs oder ein studienvorbereitendes Betriebspraktikum nachweisen. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie über die finanziellen Mittel verfügen, um sich während des Studiums selbst zu unterhalten (z. B. durch Eröffnung eines Sperrkontos).

Auch für Studienbewerber in Deutschland gibt es eine neunmonatige Aufenthaltserlaubnis. Mit einem solchen Aufenthaltstitel dürfen Sie keine Erwerbstätigkeit aufnehmen.

  1. Erlaubnis zur Berufsausbildung
    Diese Art der Aufenthaltserlaubnis dient dazu, qualifizierte Expats für eine Beschäftigung in Deutschland zu gewinnen und ermöglicht Ihnen die Aufnahme einer Berufsausbildung. Hierfür ist in der Regel die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) erforderlich, sofern die Ausbildung nicht vorab genehmigt wurde. Wenn Sie einen Berufsabschluss anstreben, dürfen Sie auch (in jeder Funktion) bis zu 10 Stunden pro Woche arbeiten.

Wenn Sie die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie Ihren Aufenthalt auch um bis zu einem Jahr verlängern, um einen mit der Qualifikation verbundenen Job zu finden.

  1. Erlaubnis zur Aufnahme einer Beschäftigung
    Wenn Sie in Deutschland einen Arbeitsplatz gefunden haben, kann Ihnen je nach geplanter Beschäftigungsdauer eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu drei Jahre erteilt werden. Früher mussten Bewerber für Arbeitsvisa mit den strengsten Anforderungen rechnen. Als Reaktion auf den gravierenden Fachkräftemangel in Deutschland trat jedoch im März 2020 das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft, das einige der strengeren Barrieren beseitigte.

Nach diesem neuen Gesetz dürfen Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland kommen, sofern sie über einen in Deutschland anerkannten Berufsabschluss, eine Berufsausübungserlaubnis (bei reglementierten Berufen) und einen konkreten Arbeitsplatz verfügen Angebot. Wer über 45 Jahre alt ist und zum ersten Mal erwerbstätig nach Deutschland kommt, muss mindestens 46.530 Euro Bruttojahresgehalt (im Jahr 2022) für die angestrebte Stelle verdienen.

Grundsätzlich muss im Rahmen des Visumverfahrens weiterhin die Zustimmung der BA eingeholt werden.

Eine einmal erteilte Aufenthaltserlaubnis kann regelmäßig verlängert werden, solange Ihre Situation unverändert bleibt (d. h. Sie bleiben im gleichen Job). Für die Bewerbung benötigen Sie einen Arbeitsvertrag, eine von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllte Stellenbeschreibung und einen Nachweis Ihrer beruflichen Qualifikation.

  1. Erlaubnis für qualifizierte Facharbeiter zur Stellensuche
    Als Fachkraft kann Ihnen zum Zweck der Suche nach einer Ihrer Qualifikation angemessenen Beschäftigung in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis für sechs Monate erteilt werden. Um als „Fachkraft“ zu gelten, müssen Sie einen Abschluss an einer deutschen Hochschule oder einem ausländischen Äquivalent oder an einer akkreditierten ausländischen Universität erworben haben. Ob Ihr ausländischer Abschluss in Deutschland anerkannt wird, können Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen erfragen.