Auch in der Saison 2022 wird die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen ergreifen, um eine erfolgreiche und sichere Ernte zu gewährleisten. Der Schutz der Gesundheit der Belegschaft während der Pandemie hat oberste Priorität. Saisonarbeiter aus dem Ausland können sich in Deutschland kostenlos impfen lassen.
Um auch in diesem Jahr eine erfolgreiche Erntesaison während der Corona-Pandemie zu gewährleisten, gelten für Saisonarbeiter bei der Einreise, am Arbeitsplatz und in den landwirtschaftlichen Unterkünften hohe Standards zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung frühzeitig Maßnahmen ergriffen und den Betroffenen die notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt.
Einreise und Impfungen
Für alle nach Deutschland einreisenden Personen gelten die „3G-Regeln“: Alle einreisenden Personen müssen geimpft sein oder nachweisen, dass sie von Covid-19 genesen oder durch einen PCR- oder LFT-Test negativ auf Covid-19 getestet wurden. Das Robert-Koch-Institut listet derzeit keine Gebiete als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiete auf. Eine Quarantänepflicht bei der Einreise besteht daher nicht.
Wo immer möglich, sollten Saisonarbeiter die in ihrem Herkunftsland verfügbaren kostenlosen Impfungen in Anspruch nehmen. Aber auch nach der Einreise nach Deutschland können sich Saisonarbeiter kostenlos impfen lassen. Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer über Impfmöglichkeiten informieren und ihnen ermöglichen, sich während der Arbeitszeit impfen zu lassen.
Corona-Regelungen am Arbeitsplatz
Alle Betriebe sind verpflichtet, vorläufige Grundschutzmaßnahmen gegen Ansteckung am Arbeitsplatz bis einschließlich 25. Mai 2022 umzusetzen. Arbeitgeber sind nach wie vor verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, um im Rahmen ihrer betrieblichen Hygienepläne Maßnahmen zur Infektionsprävention am Arbeitsplatz zu ermitteln, umzusetzen und gegebenenfalls zu aktualisieren.
Die bewährten Basisschutzmaßnahmen sind nach wie vor: Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern, Kontaktbeschränkungen, Tragen von Masken und Testen.
Gewährleistung des Infektionsschutzes am Arbeitsplatz
Grundlegende Schutzmaßnahmen werden nicht mehr direkt durch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben. Sie sollen nun von Betrieben in ihren Arbeitshygieneplänen auf Basis von Gefährdungsbeurteilungen festgelegt werden. Unternehmen müssen lokale Infektionsraten und tätigkeitsspezifische Infektionsrisiken wie Bedingungen in der physischen Umgebung berücksichtigen.
Um ein hohes Maß an Gesundheitsschutz für die Mitarbeiter während der Pandemie zu gewährleisten, werden Regelungen und Maßnahmen laufend angepasst. Regelungen der Länder sind nicht verpflichtet, Vorgaben des Bundes zu folgen. Aus diesem Grund sollten Landwirte daher regelmäßig die geltenden Vorschriften zum Infektionsschutz überprüfen und angepasste Maßnahmen auf ihren Betrieben umsetzen. Der Landesausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik bietet eine Online-Übersicht über die Landesvorschriften.